Einsatzleitwagen ELW
Die in der zweiten Jahreshälfte 2004 in Kraft gesetzte Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) des Rheingau-Taunus-Kreises hat auch Auswirkungen auf die Heidenroder Feuerwehren. Die Einteilung der Einsatzstichworte, nach denen die Funkleistelle des Rheingau-Taunus-Kreises die Alarmierung der Feuerwehren vornimmt, wurde wesentlich verfeinert. Für jedes Einsatzstichwort ist eine Mindestanforderung an Einsatzkräften und -ausrüstung festgelegt. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wurde auch die AAO der Heidenroder Feuerwehren überarbeitet. Im Ergebnis werden künftig auch die kleineren Ortsteilwehren häufiger zu Einsätzen alarmiert. Eine weitere Konsequenz der neuen AAO war die Anschaffung eines Einsatzleitwagens, der nach den Vorgaben des Kreises künftig bei einer Vielzahl von Einsaetzen gefordert sein wird. Dieses Fahrzeug ist am 31.10.2004 in Dienst gestellt worden und in der Unterkunft der Ortsteilwehr Laufenselden - am Wohnort des Gemeindebrandinspektors - stationiert.